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  • Wegzug

    Ein Wohnsitzwechsel ist den Einwohnerdiensten der Stadt Chur frühzeitig zu melden.

    Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug:
    Massgebend für die Steuerpflicht betreffend Bund, Kanton und Stadt für das ganze Steuerjahr ist der Wohnsitz am Ende des Steuerjahres (31.12). Eine pro Rata Besteuerung entfällt.

    Fakturierung bei Wegzug ins Ausland:
    Beim Wegzug ins Ausland wird eine Sofortabrechnung pro Rata erstellt. Alle Steuern werden damit fällig und sind sofort zahlbar.
    Einwohnerdienste
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur.

    Zugehörige Objekte