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  • Gestaltungsbeirat 2017 - 2020

    Beim Gestaltungsbeirat handelt es sich um eine Kommission im Sinne von Art. 2 Abs. 3 des Baugesetzes. Mit dem Einsetzen des Gestaltungsbeirates möchte der Stadtrat die hohe städtebauliche, architektonische und gesellschaftliche Qualität des Bauens sicherstellen.

    Der Gestaltungsbeirat berät den Departementsvorsteher Bau Planung Umwelt und die zuständigen Fachstellen im Zusammenhang mit wichtigen Entwicklungsgebieten im Stadtgefüge.

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