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  • Betriebe / Unternehmungen

    Gewerbebetriebe unterliegen der Meldepflicht bei den Einwohnerdiensten.
    Gewerbebetriebe unterliegen der Meldepflicht bei den Einwohnerdiensten.

    Zuzug oder Neugründung eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen?

    Umzug eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb innerhalb der Gemeinde einen Domizilwechsel vorzunehmen?

    Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
    Sie beabsichtigen den Namen- und/oder die Rechtsform Ihres Betriebes zu ändern?

    Wegzug oder Betriebsauflösung
    Sie beabsichtigen den Sitz Ihres Betriebes in eine andere Gemeinde zu verlegen oder Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?

    Meldepflicht
    Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Chur unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV), Städtische Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen).

    Dies gilt für "Natürliche" und „Juristische" Personen wie

    • Einzelfirmen
    • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
    • Aktiengesellschaften
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    • Öffentlich rechtliche Körperschaften
    • Genossenschaften
    • Vereine und Stiftungen
    • Zweigniederlassungen und Filialen


    Meldefrist
    Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind ab Ereignisdatum innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Betriebe/Unternehmen

    Zuzug oder Neugründung eines Betriebes Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen? Umzug eines Betriebes Sie haben vor mit Ih…

    Zuzug oder Neugründung eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen?

    Umzug eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb innerhalb der Stadt einen Domizilwechsel vorzunehmen?

    Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
    Sie beabsichtigen den Namen- und/oder die Rechtsform Ihres Betriebes zu ändern?

    Wegzug oder Betriebsauflösung
    Sie beabsichtigen den Sitz Ihres Betriebes in eine andere Gemeinde zu verlegen oder Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?

    Meldepflicht
    Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Chur unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV), städtische Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen.

    Dies gilt für "Natürliche" und „Juristische" Personen wie:

    • Einzelfirmen
    • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
    • Aktiengesellschaften
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    • Öffentlich rechtliche Körperschaften
    • Genossenschaften
    • Vereine und Stiftungen
    • Zweigniederlassungen und Filialen


    Meldefrist
    Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind ab Ereignisdatum innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Betriebe Unternehmen
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur.

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